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Die Bundesnetzagentur macht darauf aufmerksam, dass die Meldefrist für Stromeigenversorger zur EEG-Umlage am 28. Februar 2016 endet.
(Source: Bundesnetzagentur, 2016-02-09)
Auch für Betreiber kleiner Eigenverbrauchsanlagen, die von der
EEG-Umlage befreit sind, kann das relevant sein.
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