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Live aus dem Kloster Banz: Pacht und Eigenverbrauch
(Source: Photovoltaik, 2015-03-05)
Mit Solarstrom lässt sich noch immer gutes Geld verdienen.
Schwierige Rahmenbedingungen erfordern neue Geschäftsmodelle
und Allianzen, auch mit Netzbetreibern. Der BSW-Solar setzt
Hoffnungen auch in die neuen Ausschreibungen für Solarparks.
In seinem Vortrag zeichnete Nico Storz vom
Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband die
Rückwärtsrolle der bundesdeutschen Energiepolitik nach:
Nach acht Monaten „Marktintegrationsmodell“ wurde
dasselbe mit der EEG-Reform 2014 wieder abgeschafft. Die eben
eingeführten Anreize zur Vermarktung wurden zurückgezogen
und der Eigenverbrauch, der noch kurz zuvor gefördert wurde,
mit Abgaben belastet. Storz fordert, Eigenverbrauch und
Direktlieferung gesetzlich gleichzustellen. „Das würde
die Geschäftsmodelle praktikabler machen.“
Klaus Preiser von der Firma Badenova Wärmeplus empfahl
Pachtmodelle, um die Belastung mit Umlagen zu verringern. Der Kunde
trage dabei kein Investitionsrisiko, sei trotzdem Eigenerzeuger und
müsse nur die reduzierte EEG-Umlage zahlen. Außerdem
sollten Verteilnetzbetreiber, Solaranlagenbetreiber und
Wechselrichterhersteller intensiver zusammenarbeiten, um die
Vielzahl von Systemdienstleistungen zu nutzen, die intelligente
Wechselrichter heute bieten.
Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für
Sonnenenergie rechnete vor, wie mit dem von der DGS Franken
entwickelten Betreiberkonzept „PV-Mieten“ auch nach dem
neuen EEG Investoren „eine Eigenkapital-Rendite von fünf
bis zehn Prozent“ erreichen können. Das Konzept
funktioniere mit geeigneten Standardlastprofilen im Gewerbe und
etwa 80 Prozent Eigenverbrauchsquote – machbar zum Beispiel
bei einem Kilowatt Photovoltaikleistung pro 3.000 Kilowattstunden
Jahresstrombedarf.
Das gerade anlaufende Ausschreibungsverfahren für
Freiflächenanlagen erklärte Rechtsanwalt Christoph
Richter von der Kanzlei Maslaton. Mal wieder müsse die
Freiflächen-Photovoltaik Vorreiter bei einer
Förderumstellung sein. Das Verfahren beginnt als
„Pay-as-bid-Auktion“ und soll ab Dezember 2015 auf
„Uniform pricing“ umgestellt werden.
Das bedeutet, dass zunächst die Teilnehmer bei einem Zuschlag
den Preis pro Kilowattstunde erhalten, den sie anbieten. Beim
„Uniform pricing“ dagegen wird im Auktionsverfahren ein
einheitlicher Preis für alle Zuschläge ermittelt. Ob die
Hoffnung von BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig
aufgehen wird, der die Ausschreibungen als „möglichen
Rettungsanker für Solarparks“ bezeichnete, ließ
Christoph Richter offen.
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