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Mögliche Entwicklungen der Energielandschaft

(Source: Bundesnetzagentur, 2016-01-19)

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre Szenarien zur Entwicklung des Stromsektors und dem notwendigen Netzausbau aufzustellen. Der von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Entwurf zum Szenariorahmen 2030 steht in den nächsten fünf Wochen zur Diskussion. Dabei wird der Zeitraum des Ausblicks erstmals gesetzlich flexibilisert. Betrachtet werden nun die wahrscheinlichen Entwicklungen des Stromsektors in den Jahren 2030 und 2035.






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