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Mögliche Entwicklungen der Energielandschaft
(Source: Bundesnetzagentur, 2016-01-19)
Die
Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle
zwei Jahre Szenarien zur Entwicklung des Stromsektors und dem
notwendigen Netzausbau aufzustellen. Der von der Bundesnetzagentur
veröffentlichte Entwurf zum Szenariorahmen 2030 steht in den
nächsten fünf Wochen zur Diskussion. Dabei wird der
Zeitraum des Ausblicks erstmals gesetzlich flexibilisert.
Betrachtet werden nun die wahrscheinlichen Entwicklungen des
Stromsektors in den Jahren 2030 und 2035.
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