Nachdem der Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk e.V. eine Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des EEG 2016 an den deutschen Bundestag gesandt hat, antwortete nun Steffen-Claudio Lemme, Mitglied des deutschen Bundestages und Sprecher der Landesgruppe Thüringen in der SPD-Bundestagsfraktion dazu.
Das EEG habe die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen. Jetzt gehe es vor allem darum, den weiteren Kostenanstieg auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die Erneuerbaren weiter an den Markt heranzuführen. Desweiteren geht er auf die technologiespezifischen Regelungen im Kabinettsentwurf ein:
Photovoltaik
Der Kabinettentwurf sieht einen jährlichen Ausbau von
Photovoltaik von 2.500 Megawatt (MW) brutto vor, wovon 600 MW
über Ausschreibungen ermittelt werden.
Für Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, also
Anlagen kleiner 750 kW sind, wird der anzulegende Wert der
Vergütung (8,91 Cent) ab dem 1. Februar 2017 stufenweise
abgesenkt. Ein Brutto-Zubau der über dem Wert von 2.500 MW
p.a. liegt, führt zu einer Erhöhung der Degression, ein
Unterschreiten des Wertes führt zu einer Verringerung der
Degression.
Bioenergie
Für Biomasse wurde im Kabinettentwurf das Ausbauvolumen auf
150 MW brutto und ab 2020 auf 200 MW brutto angehoben. Gleichzeitig
sollen auch Biomasse-Bestandsanlagen an den Ausschreibungen
teilnehmen können.
Anders als bei den anderen Technologien liegt die
De-minimis-Grenze für Ausschreibungen bei Biomasseanlagen bei
150 kW. Altholzanlagen sollen zukünftig keine Förderung
aus dem EEG mehr bekommen können.
Windkraft
Für Wind an Land ist ein Ausbauvolumen von 2.800 MW brutto
und ab 2020 2.900 MW brutto pro Jahr vorgesehen.
Auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells sollen
zukünftig die weniger windhäufigen Standorte mit Blick
auf die Ertragssituation eine vergleichbar hohe Prämie
erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Damit soll der
Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilt und die
Übertragungsnetze entlastet werden.
Zukünftig dürfen im sogenannten Netzengpassgebiet nur
noch 58 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Zubaus von
2013 bis 2015 zugebaut werden. Das betrifft vor allem die
Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Teile
Hessens. Alle zwei Jahre soll die Netzengpasssituation
überprüft und das Gebiet entsprechend angepasst
werden.
Um Vorzieheffekte beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu
vermeiden und gesunkene Kapitalkosten zu berücksichtigen, soll
es eine Einmaldegression der Vergütung für Wind an Land
von 5 Prozent ab dem 01.06.2017 geben. Gleichzeitig wird die
Höchstdegression von derzeit 1,2 Prozent auf 2,4 Prozent
erhöht. Die Höchstdegression greift, wenn die vorgesehene
Ausbaumenge von 2.500 MW brutto um mindestens 1000 MW
überschritten wird. Fällt die Ausbaumenge unter 2.400 MW,
verringert sich die Absenkung des anzulegenden Wertes
entsprechend.
Bürgerenergiegenossenschaften sollen Erleichterungen bei der
Teilnahme an Ausschreibungen erhalten. So soll bspw. wie Pflicht
zur Vorlage eine Bundesimmissionsschutz-Genehmigung bei der
Gebotsabgabe entfallen.
Wasserkraft-, Geothermie-, Deponiegas-, Klärgas- und
Grubengasanlagen
Diese sind von den Ausschreibungen ausgenommen. Eine in 2015
durchgeführte Marktanalyse des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie hat ergeben, dass die Wettbewerbssituation
zu gering ist, um Ausschreibungen sinnvoll durchführen zu
können.
Insgesamt werden mehr als 80 Prozent der erzeugten Strommenge aus
neuen Anlagen wettbewerblich durch Ausschreibungen ermittelt."
Zuletzt gibt Herr Lemme noch an, dass derzeit Berichterstattergespräche und Gespräche der Fraktionsspitzen stattfinden. Die Stellungnahme der Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk e.V. wurde an die zuständige Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie weitergeleitet und um Berücksichtigung bei den Beratungen zum EEG 2016 gebeten. In einigen Bereichen werde es sicherlich noch Bewegung geben.