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Antwort von Steffen-Claudio Lemme, MdB (SPD) zu EEG-Stelungnahme des Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk e.V.

(Source: Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk e.V., 2016-06-27)

Nachdem der Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk e.V. eine Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des EEG 2016 an den deutschen Bundestag gesandt hat, antwortete nun Steffen-Claudio Lemme, Mitglied des deutschen Bundestages und Sprecher der Landesgruppe Thüringen in der SPD-Bundestagsfraktion dazu.

Das EEG habe die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen. Jetzt gehe es vor allem darum, den weiteren Kostenanstieg auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die Erneuerbaren weiter an den Markt heranzuführen. Desweiteren geht er auf die technologiespezifischen Regelungen im Kabinettsentwurf ein:

 

Photovoltaik

Der Kabinettentwurf sieht einen jährlichen Ausbau von Photovoltaik von 2.500 Megawatt (MW) brutto vor, wovon 600 MW über Ausschreibungen ermittelt werden.

Für Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, also Anlagen kleiner 750 kW sind, wird der anzulegende Wert der Vergütung (8,91 Cent) ab dem 1. Februar 2017 stufenweise abgesenkt. Ein Brutto-Zubau der über dem Wert von 2.500 MW p.a. liegt, führt zu einer Erhöhung der Degression, ein Unterschreiten des Wertes führt zu einer Verringerung der Degression.

Bioenergie

Für Biomasse wurde im Kabinettentwurf das Ausbauvolumen auf 150 MW brutto und ab 2020 auf 200 MW brutto angehoben. Gleichzeitig sollen auch Biomasse-Bestandsanlagen an den Ausschreibungen teilnehmen können.
Anders als bei den anderen Technologien liegt die De-minimis-Grenze für Ausschreibungen bei Biomasseanlagen bei 150 kW. Altholzanlagen sollen zukünftig keine Förderung aus dem EEG mehr bekommen können.

Windkraft
Für Wind an Land ist ein Ausbauvolumen von 2.800 MW brutto und ab 2020 2.900 MW brutto pro Jahr vorgesehen.

Auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells sollen zukünftig die weniger windhäufigen Standorte mit Blick auf die Ertragssituation eine vergleichbar hohe Prämie erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Damit soll der Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilt und die Übertragungsnetze entlastet werden.

Zukünftig dürfen im sogenannten Netzengpassgebiet nur noch 58 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Zubaus von 2013 bis 2015 zugebaut werden. Das betrifft vor allem die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Teile Hessens. Alle zwei Jahre soll die Netzengpasssituation überprüft und das Gebiet entsprechend angepasst werden.

Um Vorzieheffekte beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu vermeiden und gesunkene Kapitalkosten zu berücksichtigen, soll es eine Einmaldegression der Vergütung für Wind an Land von 5 Prozent ab dem 01.06.2017 geben. Gleichzeitig wird die Höchstdegression von derzeit 1,2 Prozent auf 2,4 Prozent erhöht. Die Höchstdegression greift, wenn die vorgesehene Ausbaumenge von 2.500 MW brutto um mindestens 1000 MW überschritten wird. Fällt die Ausbaumenge unter 2.400 MW, verringert sich die Absenkung des anzulegenden Wertes entsprechend.

Bürgerenergiegenossenschaften sollen Erleichterungen bei der Teilnahme an Ausschreibungen erhalten. So soll bspw. wie Pflicht zur Vorlage eine Bundesimmissionsschutz-Genehmigung bei der Gebotsabgabe entfallen.

Wasserkraft-, Geothermie-, Deponiegas-, Klärgas- und Grubengasanlagen
Diese sind von den Ausschreibungen ausgenommen. Eine in 2015 durchgeführte Marktanalyse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat ergeben, dass die Wettbewerbssituation zu gering ist, um Ausschreibungen sinnvoll durchführen zu können.

Insgesamt werden mehr als 80 Prozent der erzeugten Strommenge aus neuen Anlagen wettbewerblich durch Ausschreibungen ermittelt."

Zuletzt gibt Herr Lemme noch an, dass derzeit Berichterstattergespräche und Gespräche der Fraktionsspitzen stattfinden. Die Stellungnahme der Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk e.V. wurde an die zuständige Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie weitergeleitet und um Berücksichtigung bei den Beratungen zum EEG 2016 gebeten. In einigen Bereichen werde es sicherlich noch Bewegung geben. 


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