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Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien zum 1. Februar 2015 novelliert

(Source: Bundesnetzagentur, 2015-01-30)

Die Bundesnetzagentur hat die »Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung« überarbeitet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel sei es, eine »möglichst effiziente und transparente Vermarktung des einspeisevergüteten Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen«. Eine effiziente Börsenvermarktung fördere dessen Marktintegration und komme unmittelbar dem EEG-Konto zugute. »Die deutschen Stromverbraucher, die die EEG-Umlage bezahlen, können dadurch entlastet werden«, heißt es in einer Mitteilung. Strom aus erneuerbaren Energien wird, wenn er von den Produzenten nicht direkt vermarktet wird, von den Übertragungsnetzbetreibern über die Strombörsen verkauft. Bisher erfolge die Vermarktung der prognostizierten Stromerzeugung im vortägigen Börsenhandel lediglich für ganze Stunden. Die Novelle ermögliche nunmehr ergänzend die Nutzung neu eingeführter Handelsprodukte auf viertelstündlicher Basis. Da sich die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien nicht nach vollen Stunden richte, solle »die flexiblere Vermarktung die Verkaufsergebnisse verbessern und damit die EEG-Umlage entlasten«. Die Neuregelung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.


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