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Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien zum 1. Februar 2015 novelliert
(Source: Bundesnetzagentur, 2015-01-30)
Die Bundesnetzagentur hat die
»Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung«
überarbeitet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Ziel sei es, eine »möglichst effiziente und transparente
Vermarktung des einspeisevergüteten Strom aus erneuerbaren
Energien sicherzustellen«. Eine effiziente
Börsenvermarktung fördere dessen Marktintegration und
komme unmittelbar dem EEG-Konto zugute. »Die deutschen
Stromverbraucher, die die EEG-Umlage bezahlen, können dadurch
entlastet werden«, heißt es in einer Mitteilung. Strom
aus erneuerbaren Energien wird, wenn er von den Produzenten nicht
direkt vermarktet wird, von den Übertragungsnetzbetreibern
über die Strombörsen verkauft. Bisher erfolge die
Vermarktung der prognostizierten Stromerzeugung im vortägigen
Börsenhandel lediglich für ganze Stunden. Die Novelle
ermögliche nunmehr ergänzend die Nutzung neu
eingeführter Handelsprodukte auf viertelstündlicher
Basis. Da sich die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien
nicht nach vollen Stunden richte, solle »die flexiblere
Vermarktung die Verkaufsergebnisse verbessern und damit die
EEG-Umlage entlasten«. Die Neuregelung tritt am 1. Februar
2015 in Kraft.
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