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BMWi meldet großes Interesse an zweiter Photovoltaik-Ausschreibung
(Source: BMWi/iwr-Online, 2015-08-10)
Kurz nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapier
"Ausschreibungen für die Förderung von
Erneuerbare-Energien-Anlagen" ist auch die zweite
Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
beendet worden. Das Interesse war erneut groß: Das
Bundeswirtschaftsministerium spricht von einer dreifachen
Überzeichnung des Ausschreibungsvolumens.
Bevor die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Zuschläge
öffentlich bekannt gibt, muss zunächst geprüft
werden, ob die abgegebenen Gebote zulässig sind. Die
Ausschreibungsrunden für die
Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland dienen als
Pilotprojekt, um die Förderung von erneuerbaren Energien
zukünftig insgesamt auf dieses wettbewerblich ermittelte
Verfahren umzustellen. Eine Bewertung der ersten Runden soll Ende
2015 erfolgen.
Zweite Ausschreibungsrunde lockt viele Gebote an
Mit der zweiten Ausschreibungsrunde sind 136 Gebote bei der BNetzA
eingegangen. Der vorgeschriebene Höchstwert der Gebote
beträgt 11,18 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Anders als in
der vorherigen Ausschreibungsrunde, wurde diesmal ein
Einheitspreisverfahren („uniform pricing“) angewendet.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Zuschlagswerte
sämtlicher Gebote in Abhängigkeit des Gebotswertes des
letzten bezuschlagten Gebots ermittelt. Das ausgeschriebene Volumen
belief dabei sich auf 150 Megawatt (MW). Rainer Baake, der
Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi),
betrachtet das Ende der Ausschreibungsrunde als erfolgreich. In der
zweiten Ausschreibungsrunde entrichteten alle Gebote ein Volumen,
was das ausgeschriebene Volumen um mehr als das dreifache
übertrifft. Welche Ergebnisse die zweite Ausschreibungsrunde
liefert, wird sich in den nächsten Wochen zeigen, wenn die
BNetzA ihre Ergebnisse präsentiert.
Erste Ausschreibungsrunde lieferte zufriedenstellende
Ergebnisse
Im Vergleich, lieferte die erste Ausschreibungsrunde vom April 170
Gebote. Davon wurden jedoch nur 133 Gebote als zulässig
erklärt. Anders als in der zweiten Ausschreibungsrunde wurde
das „pay-as-bid“ Gebotsverfahren angewendet. Insgesamt
wurde ein Gebotsvolumen von 715 MW abgegeben, was das
ausgeschriebene Volumen von 150 MW vielfach überzeichnete.
Durch die entrichteten Gebote von natürlichen sowie
juristischen Personen, aber auch Aktiengesellschaften, konnte eine
hohe Akteursvielfalt erzielt werden. Eine hohe Akteursvielfalt wird
auch im Eckpunktepapier für EEG-Ausschreibungen angestrebt.
Insgesamt bezuschlagte die BNetzA 25 Gebote. Diese umfassten
zusammen ein Volumen von 157 MW. Die Ergebnisse bezüglich der
Förderhöhe zeigen, dass ein wirksamer Wettbewerb vorlag
und damit ein weiteres Ziel des Eckpunktepapiers erreicht wurde.
Der festgelegte Höchstwert der Förderhöhe betrug
11,29 (ct/kWh). Die gebotenen Förderhöhen lagen zwischen
8,48 ct/kWh als niedrigster Gebotswert und 9,43 ct/kWh als
höchster Wert vor. Durchschnittlich lag die
Förderhöhe bei 9,17 ct/kWh. Als Fazit der BNetzA wurden
die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde als erfolgreich
betrachtet.
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