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Neues Elektrogesetz mit Registrierungs- und Rücknahmepflichten für PV-Module jetzt in Kraft
(Source: Bundesverband Solarwirtschaft , 2015-10-27)
Das Gesetz zur Neuordnung
des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und
die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten und damit das novellierte ElektroG im
Bundesgesetzblatt ist am 24.10.2015 in Kraft getreten. Das
Elektrogesetz setzt die europäische WEEE-Richtlinie in
deutsches Recht um.
Erstmals umfasst das Gesetz auch Photovoltaikmodule
(PV-Module), die als Sammelgruppe SG 6 neu aufgenommen wurden.
Relevant ist das Gesetz für alle In-Verkehr-Bringer von
Photovoltaik-Modulen und Batteriesystemen wie Importeure,
Händler und Hersteller.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes stehen nun folgende
wichtige Übergangsfristen für Inverkehrbringer von
PV-Modulen fest:
- Registrierungspflicht für PV-Module bis zum 1. Februar
2016,
- Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für
ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung bis zum
24. April 2016,
- Pflicht für große Händler zur kostenfreien
Rücknahme von Elektroaltgeräten bis zum 24. Juli
2016
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