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Neues Elektrogesetz mit Registrierungs- und Rücknahmepflichten für PV-Module jetzt in Kraft

(Source: Bundesverband Solarwirtschaft , 2015-10-27)

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und damit das novellierte ElektroG im Bundesgesetzblatt ist am 24.10.2015 in Kraft getreten. Das Elektrogesetz setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. 
Erstmals umfasst das Gesetz auch Photovoltaikmodule (PV-Module), die als Sammelgruppe SG 6 neu aufgenommen wurden. Relevant ist das Gesetz für alle In-Verkehr-Bringer von Photovoltaik-Modulen und Batteriesystemen wie Importeure, Händler und Hersteller. 
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes stehen nun folgende wichtige Übergangsfristen für Inverkehrbringer von PV-Modulen fest: 
- Registrierungspflicht für PV-Module bis zum 1. Februar 2016,
- Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung bis zum 24. April 2016,
- Pflicht für große Händler zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten bis zum 24. Juli 2016

 Direkt zum Gesetz 


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