Hintergrund für den Bericht ist eine Pflicht im
Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG). Die Bundesregierung berichtet zu
den Erfahrungen der PV-Pilotausschreibung insbesondere mit Blick
auf die Ermittlung der finanziellen Förderung und ihrer
Höhe der erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen sowie zur
Menge der für die Erreichung der Erneuerbare-Energien-Ziele
erforderlichen auszuschreibenden Strommengen oder installierten
Leistungen.
Auf der Basis der Auswertungen zum Ablauf der
PV-Pilotausschreibung wird empfohlen, das Nachrückverfahren,
das die Endergebnisse der Ausschreibungsrunden zeitlich stark
verzögert, zu streichen. Die Zuschlagsmengen, die keine
Zweitsicherheiten geleistet haben, sollten in den folgenden Runden
auf das Ausschreibungsvolumen angerechnet werden.