Das Bundeskabinett hat heute die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Erneuerbaren weiter planvoll ausgebaut, ihr Ausbau mit dem Netzausbau synchronisiert und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich ausgeschrieben.
1. Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Für die einzelnen Technologien haben wir jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt:
Wind an Land:
Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d. h.
2017, 2018 und 2019, 2.800 Megawatt brutto pro Jahr ausgeschrieben
werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto
pro Jahr. Der bisherige Ausbaupfad wurde in den letzten zwei Jahren
wegen des übermäßig starken Windausbaus
überschritten. Mit der Festlegung der Ausschreibungsmenge,
einer Einmal-Degression von 5 % zum 1. Juni 2017 - für den
Übergangszeitraum 2017 und 2018, in dem noch die
Einspeisevergütung gilt - und einer Anpassung des atmenden
Deckels für den Fall, dass der Zubau über den Korridor
ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen
greift wird reagiert.
Photovoltaik:
Es werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Vorher waren es 400 MW.
Neben Freiflächen werden nun auch andere große
PV-Anlagen ab 750 kW einbezogen: Alle großen PV-Anlagen
stellen sich dem Wettbewerb.
Wind auf See:
Das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030
wird beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu
erreichen, werden mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen
gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt. Zudem
sind sich Bund und Länder darüber einig, dass bei Wind
auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an Land
sichergestellt werden muss, aber zugleich für die betroffene
Industrie kein "Fadenriss" entstehen darf.
Biomasse:
Beim Thema Biomasse konnte beim letzten Koalitionsausschuss ein
Kompromiss gefunden werden. Er beinhaltet folgende Punkte: 150 MW
Ausschreibungsmenge (Neuanlagen + Bestandsanlagen) für die
Jahre 2017, 2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils
200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die
Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG
festgelegt.
2. Erneuerbaren- und Netzausbau werden besser verzahnt
Bund und Länder halten an den bestehenden
Netzausbauplänen fest. Dennoch ist hier noch mehr Tempo
gefragt. Schnellerer Netzausbau senkt die Kosten für den
Ausbau der Erneuerbaren und macht sie sozial und
wirtschaftspolitisch verträglich.
Für eine Übergangszeit wird es aber in einigen Regionen
in Deutschland Engpässe im Übertragungsnetz geben. Dies
betrifft vor allem Norddeutschland. Daher wird übergangsweise
der Windenergieausbau an Land dort lokal entsprechend angepasst, wo
sich Netzengpässe verstärkt zeigen. Das bedeutet, die
Ausschreibungsmenge in Norddeutschland wird auf den Wert von 58 %
des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013-2015 festgelegt. Die
restlichen Ausbaumengen fallen aber nicht weg, sondern werden
über die übrigen Regionen in Deutschland verteilt.
Die Solarbranche zeigt sich sichtlich besorgt über die Änderungen, inbesondere über den Einbezug von Photovoltaikanlagen ab 750 kW in die Ausschreibung sowie die Besteuerung von Selbstversorgern.
Hintergrund:
Solarstrom aus neuen Photovoltaik-Anlagen ist inzwischen so
preiswert geworden, dass neben Eigenheimbesitzern auch Unternehmen
und Mieter ihn gerne stärker nutzen würden. Doch anstatt
potenzielle Investoren zu motivieren, werfe die Bundesregierung
ihnen immer neue Knüppel zwischen die Beine, beklagt die
Solarwirtschaft. Bereits mit der anteiligen finanziellen Belastung
gewerblicher solarer Selbstversorger mit der EEG-Umlage im Rahmen
der vorausgegangenen EEG-Novelle 2014 habe die Bundesregierung die
Photovoltaik-Nachfrage mehr als halbiert. Durch die nun drohende
Auktionierung künftiger Zuwendungen für
größere PV-Anlagen auf Gebäuden mit einer
Spitzenleistung von mehr als 750 kW drohe die Nachfrage weiter
ausgebremst zu werden. Anders als bei ebenerdigen Solarparks seien
Ausschreibungen bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zum
Scheitern verurteilt, warnen viele Energie- und Finanzexperten
übereinstimmend.