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EEG 2016: Reform bringt einige Änderungen mit sich

(Source: BMWi, 2016-06-08)

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Erneuerbaren weiter planvoll ausgebaut, ihr Ausbau mit dem Netzausbau synchronisiert und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich ausgeschrieben.

1. Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Für die einzelnen Technologien haben wir jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt:

 

Wind an Land:
Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d. h. 2017, 2018 und 2019, 2.800 Megawatt brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr. Der bisherige Ausbaupfad wurde in den letzten zwei Jahren wegen des übermäßig starken Windausbaus überschritten. Mit der Festlegung der Ausschreibungsmenge, einer Einmal-Degression von 5 % zum 1. Juni 2017 - für den Übergangszeitraum 2017 und 2018, in dem noch die Einspeisevergütung gilt - und einer Anpassung des atmenden Deckels für den Fall, dass der Zubau über den Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen greift wird reagiert.

Photovoltaik:
Es werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen werden nun auch andere große PV-Anlagen ab 750 kW einbezogen: Alle großen PV-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb.

Wind auf See:
Das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030 wird beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, werden mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt. Zudem sind sich Bund und Länder darüber einig, dass bei Wind auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an Land sichergestellt werden muss, aber zugleich für die betroffene Industrie kein "Fadenriss" entstehen darf.

Biomasse:
Beim Thema Biomasse konnte beim letzten Koalitionsausschuss ein Kompromiss gefunden werden. Er beinhaltet folgende Punkte: 150 MW Ausschreibungsmenge (Neuanlagen + Bestandsanlagen) für die Jahre 2017, 2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG festgelegt.

 

2. Erneuerbaren- und Netzausbau werden besser verzahnt

Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest. Dennoch ist hier noch mehr Tempo gefragt. Schnellerer Netzausbau senkt die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren und macht sie sozial und wirtschaftspolitisch verträglich.
Für eine Übergangszeit wird es aber in einigen Regionen in Deutschland Engpässe im Übertragungsnetz geben. Dies betrifft vor allem Norddeutschland. Daher wird übergangsweise der Windenergieausbau an Land dort lokal entsprechend angepasst, wo sich Netzengpässe verstärkt zeigen. Das bedeutet, die Ausschreibungsmenge in Norddeutschland wird auf den Wert von 58 % des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013-2015 festgelegt. Die restlichen Ausbaumengen fallen aber nicht weg, sondern werden über die übrigen Regionen in Deutschland verteilt.

Die Solarbranche zeigt sich sichtlich besorgt über die Änderungen, inbesondere über den Einbezug von Photovoltaikanlagen ab 750 kW in die Ausschreibung sowie die Besteuerung von Selbstversorgern. 

Hintergrund:

Solarstrom aus neuen Photovoltaik-Anlagen ist inzwischen so preiswert geworden, dass neben Eigenheimbesitzern auch Unternehmen und Mieter ihn gerne stärker nutzen würden. Doch anstatt potenzielle Investoren zu motivieren, werfe die Bundesregierung ihnen immer neue Knüppel zwischen die Beine, beklagt die Solarwirtschaft. Bereits mit der anteiligen finanziellen Belastung gewerblicher solarer Selbstversorger mit der EEG-Umlage im Rahmen der vorausgegangenen EEG-Novelle 2014 habe die Bundesregierung die Photovoltaik-Nachfrage mehr als halbiert. Durch die nun drohende Auktionierung künftiger Zuwendungen für größere PV-Anlagen auf Gebäuden mit einer Spitzenleistung von mehr als 750 kW drohe die Nachfrage weiter ausgebremst zu werden. Anders als bei ebenerdigen Solarparks seien Ausschreibungen bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden zum Scheitern verurteilt, warnen viele Energie- und Finanzexperten übereinstimmend.


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